BFD kurz erklärt

 

Ihr BFD in Zahlen und Fakten

Hier finden Sie die wichtigsten Zahlen und Fakten zu Ihrem BFD. Wenn Sie weitere Fragen haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns mit uns in Verbindung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Zielgruppe - Für wen eignet sich ein BFD?

  • Für den von uns angebotenen BFD beträgt das Mindestalter 27 Jahre. Sind Sie zwischen 25 und 26 Jahre alt, bitten wir Sie, uns vorab zu kontaktieren. Für alle die jünger sind, bieten wir den Freiwilligendienst im Rahmen des Formats Freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) an.
  • Der BFD eignet sich für alle Menschen, die eine Neuorientierung oder eine sinnvolle Beschäftigung suchen.
  • Der BFD ist auch im Rentenalter möglich.
  • Geflüchtete Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben oder einen Aufenthaltstitel haben, können einen BFD ableisten. Neben den allgemein geltenden Rahmenbedingungen muss eine Sprachkompetenz für Deutsch auf B2-Nivau mit spezifischem Wortschatz vorhandensein.·      
  • Der BFD bietet Bildung und Zeit für (berufliche) Orientierung.
  • Der BFD bietet die Möglichkeit eigene Fähigkeiten und Kompetenzen (neu) zu entdecken und zu stärken.
  • Eine Einreise nach Deutschland zum Zweck der Aufnahme eines BFD (Incoming) wird durch uns nicht angeboten.
  • Der BFD ist kein Therapieangebot. Alle Bewerber sollten in der Lage sein, anderen Menschen mehr Hilfestellungen zu geben, als sie selbst benötigen.
  • Wurde in den zurückliegenden 5 Jahren bereits 18 Monate ein Freiwilligendienst (BFD, FÖJ, FSJ) ausgeübt, ist ein erneuter Vertragsschluss erst nach Ablauf von 5 Jahren möglich.
  • Eine Vollzeit-Ausbildung oder ein Vollzeit-Studium ist mit einem BFD nicht kombinierbar.
  • Der BFD ab 27 Jahre kann in Teilzeit erbracht werden. Eine Teilzeitbeschäftigung neben dem BFD ist somit bis zu 19,5 h/Woche möglich, ebenso eine freiberufliche Tätigkeit.

Der BFD eignet sich nicht für Menschen, die extra nach Deutschland für diesen Dienst einreisen wollen (Incoming) und begleitend Sprachunterricht benötigen. Im Regelfall wird keine Unterkunft und Verpflegung und auch kein Sprachunterricht durch unsere Partnerorganisationen gestellt.

Dauer & Beginn

  • Der BFD kann jeweils monatlich begonnen werden, wenn es freie Plätze gibt.
  • Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 18 Monate.

Seminare & Bildungstage

  • Wir bieten jeden Monat einen Bildungstag als Tagesveranstaltung an.
  • Die Themen, Vorträge, Exkursionsziele werden halbjährlich durch alle Bundesfreiwilligenden, die in unserer Trägerschaft einen Dienst ableisten mitbestimmt.
  • Der inhaltliche Rahmen, in dem sich die Bildungstage bewegen, geht von praktischen Themen des Alltags (wie beispielsweise Konsum, Landwirtschaft, Ernährung, Energie, Verkehr etc.) über gesellschaftliche und politische Themen (wie beispielsweise Globalisierung, Fairer Handel, Gesellschaftliches Engagement etc.) bis hin zu Themen um Natur und Umwelt (wie beispielsweise Natur- und Artenschutz, Tierschutz, Natur erleben und Outdoor etc.).

Taschengeld & Absicherung

  • Im BFD zahlen wir gegenwärtig ein monatliches Taschengeld in Höhe bis zu 426,00 €/Monat für eine Vollzeitstelle über 27 Jahren (40 h/Woche). Bei Teilzeitstellen verringert sich das Taschengeld anteilig.
  • Es kann darüber hinaus Wohngeld bzw. ALG-II beantragt werden. Im Rahmen des ALG-II-Bezugs sind 250 € des Taschengeldes auf den Leistungsbezug anrechnungsfrei
  • Fahrtkosten für die An- und Abreise zu den Seminar-/Bildungstagen trägt die Einsatzstelle. Die täglichen Fahrtkosten zur Einsatzstelle können wir leider nicht erstatten. Mit dem Freiwilligendienstausweis kann jedoch eine ermäßigte Zeitkarte (Wochen- oder Monatskarten oder Azubiticket) für den ÖPNV mit einer separaten Kundenkarte erworben werden.
  • Der BFD ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wir führen dazu den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil an die Sozialversicherung ab. Dies beinhaltet die Beiträge zur Rentenversicherung, Krankversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Eine Unterkunft kann gegenwärtig weder durch uns, noch durch die Einsatzstellen zur Verfügung gestellt werden.

Arbeit & Urlaub

  • Der BFD ab 27 Jahre kann in Teilzeit erbracht werden. Die wöchentliche Arbeitszeit in der Einsatzstelle beträgt mindestens 20,5 Stunden/Woche und kann bis zu 40 h/Woche betragen. Die Arbeitszeit regelt die Vereinbarung
  • Der Mindesturlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz und beträgt 24 Werktage. Viele Einsatzstellen gewähren jedoch einen höheren Urlaubsanspruch, welcher in der Vereinbarung geregelt wird.

Vereinbarung

  •        Im BFD schließt das Bundesamt und die oder der Freiwillige vor Beginn des Freiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbarung (Vertrag) ab.
  •        Die Vereinbarung stellen wir aus, sobald die Einsatzstelle uns dazu beauftragt hat.
  •        Die unterschriebene Vereinbarung muss dem Bundesamt 6 Wochen vor Dienstbeginn vorliegen.

Weitere Hinweise zum BFD sind unter der Rubrik Bundesfreiwilligendienst A-Z des Bundesamtes zu finden.